Aufnahmevoraussetzungen

Der Kindergarten nimmt Kinder ab dem Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung auf. Voraussetzung ist, dass die Eltern in der Gemeinde Königswinter gemeldet sind.

In aller Regel ist die Nachfrage nach freien Kindergartenplätzen größer als unsere Kapazitäten. Dann haben zunächst Geschwister von Kindern, die bereits in unserer Einrichtung sind, Vorrang. Ebenfalls werden Familien aus Vinxel gegenüber anderen Ortsteilen vorrangig behandelt.

Über alle weiteren Anmeldungen wird im Rat der Einrichtung entschieden.

Grundsätzlich sind bei uns alle Kinder willkommen; unabhängig vom sozialen und kulturellen Status und von der Herkunft. Wir möchten den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder gleichermaßen gerecht werden und wenden uns unabhängig vom Entwicklungsstand oder Beeinträchtigungen allen Kindern zu. Insbesondere betreuen wir in unserer Einrichtung auch Inklusionskinder.

Menschen aller religiösen und politischen Weltanschauungen sind uns  willkommen. Wir freuen uns, wenn sich Eltern in der Gremienarbeit einbringen und den Kindergarten aktiv mitgestalten wollen. In diesem Sinn verstehen wir die kulturelle Vielfalt als Bereicherung.

Ausdrücklich ausgenommen sind allerdings Personen, die durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen, dass sie sich menschenverachtendem, rassistischem oder nationalistischem Gedankengut verbunden fühlen.

Am Anfang der Aufnahme steht ein Anmeldegespräch, für das ein Termin mit der Leitung vereinbart wird. Wir nehmen uns genügend Zeit, in der wir uns u.a. über unsere pädagogischen Ziele und unsere Vorgehensweisen und die Erwartungen des Elternhauses verständigen. Eine grundsätzliche Übereinstimmung ist für eine sinnvolle pädagogische Arbeit unabdingbar.

Ein weiterer Bestandteil ist die Verständigung darüber, welche Konsequenzen die Aufnahme in einer Elterninitiative-Einrichtung nach sich zieht. Über den ohnehin schon zu entrichtenden Beitrag an die Gemeinde Königswinter ist nämlich eine monatliche Gebühr von 35€ zu entrichten. Außerdem ist eine Mitarbeit bei verschiedenen Aufgaben im Umfang von 7 Stunden im Jahr pro Familie zu leisten.

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