Gesundheit – Krankheit

Ein Krankheitsfall kann jederzeit eintreten. Insbesondere Kinder erkranken recht häufig, ganz besonders im ersten Kindergartenjahr, denn ihr Immunsystem muss sich an die neue Umgebung anpassen.

Selbstverständlich müssen kranke Kinder zu Hause bleiben, um sich in der gewohnten, heimischen Umgebung auszukurieren. Hinzukommt, dass sich Infektionen im Kindergarten oft schnell und unaufhaltsam ausbreiten.

Bei fiebrigen und ansteckenden Erkrankungen lassen Sie Ihr Kind bitte zuhause. Für eine kurze Mitteilung sind wir in einem solchen Fall sehr dankbar. Gerade bei ansteckenden Krankheiten z.B. Röteln (gefährlich für Frauen in der Schwangerschaft), Windpocken, Streptokokken etc. müssen wir zum Schutz der anderen Eltern und Kinder einen Aushang machen.

Die KiTa behält sich vor, bei Bedarf ein ärztliches Attest anzufordern. Nach §34 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz ist der Kindergarten verpflichtet, Kinder mit meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten unverzüglich mit Namen und Anschrift zu melden. Wir informieren sie vorher darüber, um welche Krankheiten sich es in diesen Fällen handelt.

Wir appellieren an alle Eltern kranke Kinder zu Hause zu lassen. Wir wissen auch wie schwierig das manchmal ist, insbesondere, wenn wichtige Termine, Meetings etc. anstehen, der Arbeitgeber Druck macht usw. Wenn wir alle ein wenig auf einander achten, können wir die Ansteckungsgefahr und die Ausbreitung in der KiTa in einem überschaubaren Rahmen halten

Mitunter treten Symptome erst im Kindergarten auf. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht müssen wir dann die Eltern informieren und bitten, das Kind abzuholen und es ggfs. bis zur Genesung zu Hause zu lassen. Das setzt natürlich voraus, dass wir stets eine Telefonnummer/Handynummer haben, unter der eine Ansprechperson erreichbar ist.

Bei Änderungen der Telefon- und Handynummer (Wechsel des Arbeitsplatzes!) müssen wir deshalb umgehend schriftlich benachrichtigt werden.

Medizin (Verabreichung von Medikamenten)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Erzieherinnen den Kindern keine Medikamente wie Hustensaft, Globuli, Schmerzmittel etc. geben dürfen. Eine Ausnahme sind Antibiotika: Manchmal muss ein Kind Antibiotika noch weiternehmen, auch wenn es wieder "gesund" ist und in den Kindergarten darf. In diesem Fall sprechen Sie bitte mit der Kindergartenleitung oder der Stellvertretung und stimmen die Medikamentenabgabe ab. Wir brauchen eine Verordnung vom Arzt, die beschreibt, wie das Medikament eingenommen werden soll und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass die Erzieherinnen die Medikamente geben dürfen.  

Sollte Ihr Kind Asthma haben oder an einer anderen chronischen Erkrankung leiden, die regelmäßiger Medikamente bedarf, sagen Sie uns am besten schon bei der Anmeldung Bescheid. Wir werden dann versuchen, mit Ihnen zusammen die Medikamentengabe so zu organisieren, dass es den Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht. Auch hier brauchen wir eine ärztliche Verordnung und eine schriftliche Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten über die Details der Medikamentenabgabe.

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